DMS Strafrecht

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist die Schnittmenge zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Es reicht daher nicht aus, sich in strafrechtlichen Fragestellungen auszukennen. Spezialkenntnisse im materiellen und prozessualen Steuerstrafrecht sind für die Verteidigung in Steuerstrafverfahren unverzichtbar. Darüber hinaus benötigt man im Umgang mit den Steuerbehörden Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit.

Da sich Steuerstreitverfahren und Steuerstrafverfahren gegenseitig beeinflussen und auch überschneiden, muss man beide prozessual eigenständige Verfahren im Blick haben. Denn es geht nicht nur um die strafrechtliche Sanktionierung, sondern auch um die Steuerfestsetzung. Deshalb ist es ratsam, sich so früh wie möglich an einen versierten Verteidiger für Steuerstrafrecht zu wenden.

DMS Rechtsanwälte beraten und verteidigen laufend in steuerstrafrechtlichen Großverfahren wie Cum/Ex- Deals oder Umsatzsteuerkarussellen. Daneben beraten wir Sie im Bereich Selbstanzeige, sowie Vermeidung von Strafverfahren durch Tax Compliance.

Rechtsanwalt Marc Duchon ist Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA).

„Man soll seine Steuern dem Staat zahlen, wie man seiner Geliebten einen Blumenstrauß schenkt.“
(Novalis)