Insolvenzstrafrecht
Das Insolvenzstrafrecht umfasst in erster Linie die klassischen Tatbestände der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. Nicht selten kann es hierbei aber auch zu Überschneidungen mit dem allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht kommen, da in Zeiten einer Unternehmenskrise sehr schnell auch Vorwürfe im Sinne der Straftatbestände der Untreue und des Betruges erhoben werden. Auch mit dem Arbeitsstrafrecht gibt es nicht selten Berührungspunkte.
Der Verdacht einer Insolvenzstraftat wird von den Ermittlungsbehörden schnell bejaht. Oft wird hier die zivilrechtliche Bewertung eines Insolvenzgutachters vorschnell auf die Begründung eines strafrechtlichen Vorwurfs übertragen. In Wirklichkeit unterscheidet sich jedoch die strafrechtliche Fragestellung deutlich von derjenigen des Zivilrechts. Für den strafrechtlichen Vorwurf kommt es zentral darauf an, ab welchem Zeitpunkt eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bestanden hat und vor allem ab wann dies einem Geschäftsführer bewusst war.
Bei einer Unternehmenskrise kann häufig durch eine frühzeitige präventive Beratung der Gefahr strafrechtlicher Ermittlung entgegengewirkt werden.