Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht beschäftigt sich mit Tatvorwürfen, die in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen. Seien es Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil des Arbeitnehmers oder zum Nachteil des Arbeitgebers.
Werden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder kommt es wegen unsachgemäßer Maschinenbedienung zu Arbeitsunfällen, so ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung. In diesem Kontext wird dann auch die Frage eines Organisationsverschulden auf der Leitungsebene geprüft.
Von höchster praktischer Bedeutung hat der Vorwurf der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266 a StGB, der vor allem im Zusammenhang mit der Beschäftigung von sog. Scheinselbständigen besonders häufig erhoben wird.
Auch die Illegale Arbeitnehmerüberlassung/-entsendung ist ein Teilbereich des Arbeitsstrafrechts und ist nicht selten Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.
Beim Abwerben eines Mitarbeiters der Zugang zu Betriebsgeheimnissen hat und die von diesem zum Vorteil des neuen Arbeitgebers gesichert und mitgenommen werden, kommt eine Strafbarkeit nach dem neu geschaffenen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Betracht.