DMS Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Es gibt kaum einen schwerer zu erfassenden Straftatbestand, als den der Untreue. So ist bei einem zivilrechtlich zulässigen Verhalten eine Pflichtwidrigkeit im Sinne einer Untreue ausgeschlossen, hingegen ist jedes zivilrechtlich pflichtwidrige Verhalten grundsätzlich geeignet, den Straftatbestand der Untreue zu erfüllen, wenn es gleichzeitig auch den strafrechtlichen Schutzbereich verletzt.

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Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist die Schnittmenge zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Es reicht daher nicht aus, sich in strafrechtlichen Fragestellungen auszukennen. Spezialkenntnisse im materiellen und prozessualen Steuerstrafrecht sind für die Verteidigung in Steuerstrafverfahren unverzichtbar. Darüber hinaus benötigt man im Umgang mit den Steuerbehörden Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit.

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Insolvenzstrafrecht

Im Rahmen von Insolvenzverfahren finden routinemäßig Prüfungen durch die zuständigen Staatsanwaltschaften statt, um das Vorliegen eines insolvenzstrafrechtlichen Anfangsverdachts abzuklären.

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Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht beschäftigt sich mit Tatvorwürfen, die in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen. Seien es Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil des Arbeitnehmers oder zum Nachteil des Arbeitgebers.

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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht umfasst alle Bereiche, in denen die Beteiligung am Wirtschaftsleben strafrechtliche Risiken birgt: Insolvenz, Straftaten im Bankbereich, im Gesundheitswesen, Computerkriminalität, Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Produkt- und Markenpiraterie, Kartellstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Arbeitsstrafrecht oder Korruptionsstrafrecht sowie ganz allgemein auch Betrug und Untreue.

Schon die Vielschichtigkeit dieser Aufzählung macht deutlich, dass sich der Strafverteidiger nur durch eine Spezialisierung diesen Aufgabenstellungen verantwortungsbewusst widmen kann.

Vermögensabschöpfung

Wir analysieren laufend die aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Vermögensabschöpfung.

 

Rechtsprechung zur Vermögensabschöpfung 2019

„Nichts geschieht ohne Risiko, aber ohne Risiko geschieht auch nichts.“
(Walter Scheel, deutscher Bundespräsident von 1974-1979)