Jugendstrafrecht
Zentrales Prinzip des Jugendstrafrechts ist der sog. Erziehungsgedanke. Dieser prägt nicht nur die Ahndung, sondern bestimmt häufig auch das Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.
Die Vertretung von Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen, da bei Jugendlichen die Möglichkeit der positiven Einwirkung auf den weiteren Lebensweg am größten ist. Wir beschäftigen uns daher auch laufend mit der aktuellen Rechtsprechung.
Als besonderen Service und als Ausdruck unseres sozialen Engagements bietet Rechtsanwalt Duchon eine Beratungssprechstunde ausschließlich für Jugendliche und Heranwachsende an: Dienstags von 17.00 – 18.00 Uhr steht Rechtsanwalt Duchon Jugendlichen für eine strafrechtliche Erstberatung zur Verfügung. Es können für diese Zeit telefonische Termine oder Termine vor Ort vereinbart werden. Bei kurzen Erstberatungen von Jugendlichen bis max. 15 min beträgt die Beratungsgebühr nur 10,- €. In Einzelfällen kann auch auf die Stellung einer Rechnung komplett verzichtet werden.
Interessante Rechtsprechung zum Jugendstrafrecht
- OLG Celle, Entscheidung vom 14.12.2016 zur Nebenklagebefugnis bei Jugendstrafverfahren
- OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2015 zur Reststrafenaussetzung von Jugendstrafe
- BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2013 zur DNA Datenbank
- OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.03.2012 zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr
- KG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2012 zur Verhängung von Jugendstrafe