DMS Strafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Zum Betäubungsmittelstrafrecht im engeren Sinne gehören sowohl die Straftatbestände, die den Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellen (z.B. Besitz, Anbau, Herstellung, Sichverschaffen) als auch diejenigen, die auf die Erzielung von Umsatz gerichtet sind (insbes. Handeltreiben, Einfuhr). Beim Betäubungsmittelstrafrecht kommt es teilweise zu Überschneidungen mit dem allgemeinen Strafrecht, da bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit sehr häufig auch sogenannte Beschaffungskriminalität vorliegt.

Auch wenn der Große Senat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 26.10.2005 (BGH StV 2006, 19) die weite Auslegung des Tatbestandsmerkmales des Handeltreibens bestätigt hat, so bietet die Rechtsprechung für die Strafverteidigung auch positive Ansätze. Durch die leichte Verbreitung über das Internet erfreuen sich syntethische Cannabinoide immer größerer Beliebtheit und beschäftigen daher auch immer mehr die Strafgerichte. Für die wichtigsten synthetischen Stoffe gibt es auch bereits eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Grenzmengen. Nicht selten wird im Zusammenhang mit Betäubungsmittelstraftaten auch der Vorwurf einer sogenannten Bande erhoben, da für das Vorliegen einer Bande grundsätzlich bereits das Zusammenwirken von drei Personen ausreichen kann. Für die Annahme einer sog. Bandenabrede genügt es aber nicht, dass „mit anderen Personen zusammen gehandelt“ wurde oder dass jemand mit mehreren anderen Personen „in laufender Geschäftsbeziehung“ stand (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2019 – Az.: 1 StR 223/19)

Wir sind im Rahmen unseres Praxisalltags häufig mit dem Betäubungsmittelstrafrecht befasst und auch theoretisch um eine ständige Fortbildung unseres eigenen Wissensstandes bemüht.

„Die Zahl der in der Polizeistatistik erfassten Ermittlungsverfahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität ist seit 2010 signifikant gestiegen. 2018 wurden bundesweit 352.320 Fälle von Rauschgiftkriminalität registriert. Dies bedeutet einen Anstieg von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. “
(Drogen- und Suchtbericht 2019)