Strafverteidigung
Der Strafverteidiger betreut eine Vielzahl von völlig unterschiedlichen Mandanten: vom Korruptionsverdächtigen aus der Vorstandsetage über den einer Affekttat beschuldigten Ehepartner, über den der Insolvenzverschleppung bezichtigten Geschäftsführer bis hin zum vorbestraften Drogenkonsumenten. Im praktischen Verteidigeralltag hilft kein Theorienstreit oder ein "Glasperlenspiel" (Salditt, MAH-Strafverteidigung § 1 Rn. 1 ff.), gefragt ist vielmehr: Engagement, Kommunikation, klare Zielsetzungen und überlegter Mitteleinsatz.
Kommunikation: Verteidigung ist Kommunikation; Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, Strafgerichten aber vor allem auch Kommunikation mit dem eigenen Mandanten, der stets auf dem gleichen Informations- und Kenntnisstand sein muss, wie der für ihn tätige Strafverteidiger.
Engagement: Maßnahmen von Ermittlungsbehörden erfolgen unvermutet und in aller Regel unerwartet, so dass es ein hohes Maß an Engagement erfordert, im Falle einer Durchsuchung oder gar Festnahme schnell vor Ort zu sein und sowohl dem Mandanten als auch dessen Angehörigen in dieser schwierigen Zeit umfassend beizustehen.
Klare Zielsetzungen: Zusammen mit dem Mandanten müssen erreichbare Verteidigungsziele erarbeitet werden; der Mandant hat einen Anspruch auf eine professionelle Einschätzung seiner Lage und auf das Aufzeigen bestehender Handlungsoptionen.
Überlegter Mitteleinsatz: Durch die Zielsetzungen bestimmen sich auch die Auswahl der einzusetzenden Mittel. Die Möglichkeiten der Verteidigung gehen hier von der Abgabe von Stellungnahmen, der Stellung von Beweisanträgen über das Stellen verfahrensrechtlicher Anträge oder der Erhebung eines Widerspruchs gegen die Verwertung bestimmter Beweismittel bis hin zur Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln.