DMS Strafrecht

Präventivberatung

Früherkennung von Compliance-Risiken und die Erarbeitung geeigneter Handlungsstrategien trägt nicht nur zur Haftungsvermeidung bei, sondern schafft auch einen Mehrwert für Ihr Unternehmen.

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Unser KMU-Konzept

Im KMU-Bereich gilt nach unserer Erfahrung der Grundsatz: „Viel hilft nicht unbedingt viel.“ Mit anderen Worten: Effektive Lösungen setzen eine individuelle Risikoanalyse voraus!

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Internal Investigations

Die Frage, ob sog. „interne Ermittlungen“ nowendig sein könnten, erhält eine besondere Brisanz stets dann, wenn die Unternehmensleitung entweder intern oder von außen Kenntnisse von möglichen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Unternehmen erhält.

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Unternehmensverteidigung

Die staatsanwaltschaftliche Durchsuchung der Geschäftsräume, polizeiliche Vorladungen von Mitarbeitern zu Vernehmungen, Sicherstellung wichtiger Firmenunterlagen und elektronischer Daten, die Pfändung von Firmenkonten – im Falle der Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens sieht sich ein Unternehmen regelmäßig mit der geballten Macht des Staates konfrontiert.

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Unternehmensstrafrecht & Criminal Compliance

Wir haben uns auf die wirtschaftsstrafrechtliche Beratung und Vertretung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) spezialisiert. Oft ist sich die Geschäftsleitung zwar über bestehende Compliance-Risiken bewusst, setzt aber aufgrund fehlender personeller Ressourcen oder im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten präventive Maßnahmen nicht konsequent um. Gerade im KMU-Bereich gilt nach unserer Erfahrung jedoch der Grundsatz: Viel hilft nicht unbedingt viel. Statt standardisierten „Baukastensystemen“ setzen wir in der Compliance-Beratung deshalb auf individuelle Handlungsempfehlungen, die zum jeweiligen Risikoprofil des Unternehmens passen. Liegt bei einem Mandanten aufgrund einer intensiven Zusammenarbeit mit Agenten in „gefährdeten“ Ländern mit schlechtem CPI-Wert ein erhöhtes Korruptionsrisiko vor, mag das „Hauptproblem“ bei einem anderen Unternehmen eher in der Gefahr von Preisabsprachen oder im Bereich der Geldwäsche liegen. Wir bieten als Fachanwälte für Strafrecht mit unserer wirtschaftsstrafrechtlichen Expertise Complianceverantwortlichen und Inhouse-Juristen Unterstützung insbesondere in den folgenden Bereichen an:

  • Individuelle Ermittlung und Bewertung unternehmensspezifischer strafrechtlicher Haftungsrisiken (Korruption, Geldwäsche, Kartellverstöße u.a.)
  • Selbständige Durchführung unternehmensinterner Sachverhaltsaufklärung oder deren externe Begleitung
  • Erstellung von Gutachten zu strafrechtlichen Fragestellungen
  • Zeugenbeistandschaft für Mitarbeiter im Falle von Vernehmungen
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen zu verschiedenen Themen (u.a. Verhalten bei Durchsuchungen; „Red Flags“ in der Zusammenarbeit mit Intermediaries; Vermögensabschöpfung bei drittbetroffenen Unternehmen)
  • Übernahme der Funktionen eines externen Korruptionsbeauftragten oder Ombudsmanns
  • Unterstützung in Krisenfällen, z.B. bei Durchsuchungsmaßnahmen (Notfall-Hotline mit 24-Stunden Erreichbarkeit)
  • Betreuung von Whistle-Blower-Hotlines

Im Falle der Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen das Unternehmen vertreten wir dessen Interessen gegenüber Behörden und Gerichten. Hierbei können alle drei Partner auf eine 20-jährige forensische Erfahrung zurückgreifen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine konkrete Fragestellung haben oder ein allgemeines Beratungsgespräch wünschen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Meißner ist zertifizierter Compliance Officer (Univ.).

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(Warren Buffet)