Unsere Kompetenzen
Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Steuerstrafrecht
Wir haben uns auf den Bereich des Strafrechts spezialisiert. Soweit es für unsere tägliche Praxis erforderlich ist, befassen wir uns auch mit Aspekten des Zivil- und Steuerrechts sowie auch des öffentlichen Rechts.
Als seit 1999, 2000 und 2002 zugelassene Rechtsanwälte haben wie jeweils viele Jahre praktische Erfahrungen gesammelt und haben uns über die Jahre in bestimmte Gebiete nicht nur praktisch, sondern auch wissenschaftlich vertieft eingearbeitet.
Wir veröffentlichen regelmäßig Fachbeiträge oder bringen unsere Kompetenzen in Fachbücher ein.
Ein ganz besonderes Anliegen ist uns auch die kritische Auseinandersetzung mit geplanten Gesetzesänderungen im strafrechtlichen Bereich. Internationale Zusammenhänge, namentlich die europäische Rechtvereinheitlichung bestimmt insoweit nicht nur zunehmend den politischen Prozess, sondern auch unseren praktischen Alltag.
Außerhalb des Strafverfahrens vertreten wir unsere Mandanten nur dann, wenn dies sinnvoll erscheint. Immer wenn eine Spezialmaterie die Einbindung externen Sachverstands erfordert, weisen wir unsere Mandanten hierauf hin und vermitteln entsprechende Spezialisten.