Markus Meißner
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Compliance Officer (Univ.)
Jahrgang 1973
Markus Meißner hat Rechtswissenschaften an der LMU München studiert und ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt tätig..
Rechtsanwalt Meißner hat sich bereits zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Aufgrund seiner bundesweiten Verteidigungstätigkeit verfügt er über ein hohes Maß an forensischer Erfahrung. Er gehört laut WirtschaftsWoche seit vielen Jahren zu den Top-Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht und laut HANDELSBLATT / BEST LAWYERS zu Deutschlands besten Anwälten im Bereich Criminal Defense.
Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt die Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts dar. Zu seinen Mandanten zählen Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Personen des Wirtschaftslebens, deren Interessen er bei strafrechtlichen Vorwürfen umsichtig, kompetent und effektiv vertritt. Als exemplarische Referenzmandate können genannt werden: Beschuldigter im sog. "Wirecard-Komplex"; Beschuldigter im sog. "Diesel Skandal"; Mitarbeiterin einer ausländischen Großbank in Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften; Vorstandsvorsitzender einer AG aus der Versicherungsbranche wegen Vorwurfs des KWG-Verstoßes; ehemaliger Aufsichtsrat einer Bank wegen Vorwurfs der Untreue; Manager in der sog. "Eurofighter Affäre"; Beschuldigte aus verschiedenen Unternehmensbereichen und - ebenen in der Siemens Korruptions Affäre.
Ein weiterer Fokus von Rechtsanwalt Meißner liegt in der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Verteidigung von Individuen und juristischen Personen gegen Einziehungsmaßnahmen) sowie in der Beratung von Unternehmen und Verbänden auf dem Gebiet der Criminal Compliance.
Rechtsanwalt Meißner ist selbst in der Anwaltsfortbildung tätig. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen Themen.
Neben seiner Tätigkeit als forensischer Strafverteidiger bringt sich Rechtsanwalt Meißner auch immer wieder in die rechtspolitische Diskussion ein. Bereits wiederholt wurde er im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Gesetzesentwürfen als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört, zuletzt im Rahmen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.
Mitgliedschaften:
- Mitglied des Vorstandes der Initiative der Bayerischen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltvereins
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WiSteV)
- Münchner Anwaltsverein
Beratungssprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vorträge (Auswahl)
- Aktuelles zur Vermögensabschöpfung, 03.05.2023, Rechtsanwaltskammer München
- Wirtschaftsstrafverfahren in der Praxis, 09.02.2023, Unternehmen Pharmabranche
- Neue Rechtsprechung und neue Entwicklungen im Bereich der Vermögensabschöpfung und Einziehung, 28.09.2022, Hamburger AG für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
- Vermögensabschöpfung, 23.09./24.09.2022 in Bad Segeberg, Schleswig Holsteinische Strafverteidigervereinigung e.V. (gemeinsam mit Frau VRiinLG Dr. Sohre Tschakert)
- Nach der Wahl ist vor der Wahl … Aktueller Stand der Diskussion um ein „Unternehmensstrafrecht“ in Deutschland, Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht, 09.11.2021, Universität Liechtenstein, Vaduz
- Podiumsdiskussion zum Thema "Verfall - die neue Strafe?", 10. Dreiländerforum Strafverteidigung, 17.09./18.09.2021, Bregenz
- Die neuen Regelungen zur Einziehung - erste Erfahrungen, 18. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium, AG Strafrecht, 16.04./17.04.2021, Karlsruhe
- Strafrechtliche Verantwortung insbesondere bei Aufgaben- und Materialteilung, 1. Karlsruher Eventrecht-Tage am 16.03./17.03.2021
- Aktuelle Rechtsprechung zum Einziehungsrecht - Vermögensabschöpfung in der Praxis, RAK München, 21.10.2019
- Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Überblick und Verteidigungsansätze, Hamburgischer Anwaltverein e.V., 26.10.2018
- Strafrechtliche Vermögensabschöpfung, RAK München, 13.06.2018
- Update: Vertrags- und Medizinstrafrecht, Bundesverband Niedergelassner Kardiologen BNK, Berlin, 08.06.2018 (gemeinsam mit RA Thorsten Ebermann)
- Neuregelung der Opferentschädigung, 3. Unternehmensstrafrechtliche Tage 2017, Ludwig-Maximilians-Universität München, 24.-25.11.2017
- Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Höher, schneller, weiter ... ein Überblick über das (neue) Abschöpfungsrecht, Termine: Hamburg, 28.06.2017; Köln: 04.10.2017; München: 05.10.2017, Dresden: 26.01.2018
- Reform der Vermögensabschöpfung - Verfahrensregelungen, Überblick und kritische Würdigung, 41. Strafverteidigertag in Bremen, 24.03.-26.03.2017
- Korruption im Gesundheitswesen – die neuen §§ 299a, 299b StGB, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., 12.10.2015 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Thorsten Ebermann)
- Strafverteidigung und Sicherheitswahn - Kritische Würdigung aus der Sicht des Strafverteidigers - Handlungsspielräume und Gegenstrategien, Dreiländerforum Strafverteidigung in Zürich, 14.06.-15.06.2013
- Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., 06.12.2012
Publikationen
- Vermögensabschöpfung - Praxisleitfaden zum neuen Recht, C.H. Beck-Verlag, Dezember 2017 (gemeinsam mit Dr. Schütrumpf), 2. Auflage im November 2021 erschienen
Beiträge in Sammelwerken:
- Kommentierung der materiellen Einziehungsvorschriften (§§ 73-76b StGB) in Münchner Kommentar zum StGB, Band 2, 4. Auflage (Hrsg. Erb/Schäfer)
Aufsätze/Urteilsanmerkungen:
- Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 27.04.2022 - 5 StR 278/21, NZWiSt 2022, 410
- Überblick über aktuelle Entscheidungen der Strafsenate des BGH zum Einziehungsrecht, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO), Hefte 34/2022, 39/2022, 49/2022 und 3/2023
- Die neuen Regelungen zur Einziehung - erste Erfahrungen, StraFo 2021, 266 ff.
- Anmerkung zu LG Leipzig, Beschl. v. 22.10.2020 - 13 Qs 68/20, medstra 2021, 129
- Anmerkung zu OLG Dresden, Beschl. v. 27.09.2019 - 2 Ws 212/19, NZWiSt 2019, 436
- Anrmerkung zu BGH, Beschl. v. 23.10.2018 - 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195
- Das neue Modell der Opferentschädigung - aus Sicht eines (dritt)betroffenen Unternehmens, NZWiSt 2018, 239
- Das neue Recht der Vermögensabschöpfung - Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen seit dem 01.07.2017, Neuregelungen im Bereich des materiellen Rechts, Confront Heft 3, 2017
- Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung", Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ), Ausgabe 4/2017
- Der „ausländische Bedienstete“ i.S.d. § 335a Abs. 1 Nr. 2a StGB – Anwendungsprobleme und Versuch einer Begriffsbestimmung, StV 2017, 128
Stellungnahmen:
- Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (VerSanG-E) vom 12.06.2020 (gemeinsam mit RA Dr. Schütrumpf)
- Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 23.11.2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vermögensabschöpfung (BT-Drs. 18/9525), 14.11.2016
- Stellungnahmen der Strafverteidigervereinigungen zum Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, 31.05.2016 sowie 21.09.2016 (gemeinsam mit RA Dr. Schütrumpf)
- Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 08.06.2015 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Korruption (BT-Drs. 18/4350)
- Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption, 07.09.2014 (gemeinsam mit RA Prof. Dr. Bockemühl und RA Dr. Schütrumpf)