DMS Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
Für die Verleihung des Titels "Fachanwalt für Strafrecht" mussten wir besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen (§ 2 FAO). Die besonderen theoretischen Kenntnisse umfassten auch verfassungs- und europarechtliche Bezüge des Fachgebiets.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde uns jeweils bereits vor vielen Jahren verliehen. Seit der Verleihung kommen wir jedes Jahr zuverlässig unseren Fortbildungsverpflichtungen (§ 15 FAO) nach.
Jeder von uns hat seine eigenen Fokussierungen im weiten Feld des Strafrechts. Uns eint die Liebe zum Strafrecht, das Arbeiten mit Menschen und das Lösen von Problemen.
Über die einzelnen Schwerpunkte erfahren Sie mehr unter den Anwaltseiten.