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Wir sind eine spezialisierte Einheit aus Strafrechtlern, sowohl nah am Fall als auch nah an unseren Mandantinnen und Mandanten.
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Durchsetzungsstark. Maßgeschneidert. Souverän.
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Compliance. Unternehmensstrafrecht. Wirtschaftsstrafrecht.
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DMS Rechtsanwälte

Strafrecht - Wirtschaftsstrafrecht - Steuerstrafrecht

Wir sind eine etablierte Kanzlei mit Standorten in München und Karlsruhe. Alle Partner sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir beraten und vertreten natürliche und auch juristische Personen (wie z.B. Unternehmen, Vereine, Verbände, Gemeinden etc.) in allen Fragestellungen rund um das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Als bewusst klein gehaltene Einheit arbeiten wir in allen Mandaten Hand in Hand.

Auf Grund unserer hervorragenden Kompetenzen insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht werden wir regelmäßig in namhaften Fachmagazinen für unsere besondere Expertise ausgezeichnet.

Wir sind Unternehmensmitglied beim Berufsverband für Compliance Manager (B C M) e.V. sowie bei Deutsches Institut für Compliance e.V.

Unsere Kompetenzen im Überblick

Strafverteidigung

Im Strafrecht stehen Existenzen auf dem Spiel. Aufgrund unser langjährigen Erfahrung wissen wir, was eine Inhaftierung, eine Kontenpfändung, eine Vorstrafe oder der Verlust der Fahrerlaubnis bedeuten kann. In dieser Situation sind wir für Sie da und kämpfen für Ihr Recht und Ihre Freiheit.

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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wir vertreten und beraten Sie in Fragen von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Arbeits- und Wirtschaftsleben stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe durch staatliche Ermittlungsbehörden, den Arbeitgeber, durch Dritte (z.B. Geschäftspartner oder Insolvenzverwalter) oder durch das Finanzamt erhoben werden.

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Unternehmensstrafrecht & Criminal Compliance

Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung kleiner und mittelständischer Unternehmen in allen Fragestellungen mit strafrechtlichem Bezug. Im Rahmen der Compliance-Beratung erarbeiten wir individuelle Handlungsempfehlungen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. In einer Krisensituation stehen wir Ihrem Unternehmen als erfahrene und zuverlässige Ansprechpartner zur Seite.

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Revision in Strafsachen

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten nach einer landgerichtlichen Verurteilung und fertigen ggf. eine fachgerechte Revisionsbegründung für Sie an. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, durch eine Prüfung unter Heranziehen des Hauptverhandlungsprotokolls und der schriftlichen Urteilsbegründung kann aber eine Prognose darüber abgegeben werden, ob die Durchführung des Revisionsverfahrens überhaupt sinnvoll ist oder ob sich diese gar aufdrängt.

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Aktuelles

Vermögensabschöpfung - Ein Praxisleitfaden 2. Auflage

Wir arbeiten laufend an Veröffentlichungen. Aktuell ist das Buch: Meißner/Schütrumpf, Vermögensabschöpfung - ein Praxisleitfaden, in der 2. Auflage erschienen. Rechtsanwalt Markus Meißner und Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütrumpf haben in dieser zweiten Auflage nun nicht nur die seit der Neuregelung der Materie ergangenen über 400 gerichtlichen Entscheidungen eingearbeitet, sondern auch die eigenen Erfahrungen, die sie in den letuten vier Jahren sammeln konnten, umfassend berücksichtigt.

Informationen zur Neuerscheinung

aktuelles Gesetzesvorhaben - HinSchG

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – ein erster Blick in den Referentenentwurf

15.02.2021

Seit Ende vergangener Woche ist er öffentlich zugänglich – der 80-Seiten starke Referentenentwurf des BMJV für ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), mit dem die entsprechende Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 umgesetzt werden soll. Auch wenn sich dieser Entwurf aktuell noch in der Ressortabstimmung befindet und im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch die ein oder andere Änderung erfahren wird, gibt unser Partner Rechtsanwalt Markus Meißner nachfolgend einen ersten Überblick über einige Eckpunkte des geplanten Stammgesetzes.

mehr

Münchener Kommentar zum StGB - 4. Auflage

Die Neuauflage des 2. Bandes des Münchner Kommentars zum Strafgesetzbuch ist erschienen. Rechtsanwalt Markus Meißner kommentiert in diesem Standardwerk die materiellen Einziehungsvorschriften der §§ 73-76b StGB.

Informationen zur Neuerscheinung